Akteneinsicht
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Akteneinsicht

 

Bürger, die sich an die Birthler-Behörde wenden und über Akteneinsicht feststellen wollen, ob sie Objekt der Stasi-Aktivitäten waren, machen bei Durchsicht solcher Papiere nicht selten sehr schmerzliche Erfahrungen.

Verrat, Lug und Trug, Verleumdung durch Bekannte, Nachbarn, Freunde – ja möglicherweise auch Familienangehörige – werden offenbar. Die Stasi war bekanntermaßen eine sehr akkurate und bürokratisch korrekte Behörde. Da wurde alles dokumentiert, da gab es keine Schlampereien.

 

Die Akteneinsicht im Rahmen meiner Rechtsstreitigkeiten war nicht weniger schmerzlich.

Da führt ein Referat der Abteilung PSZ (Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten) im Verteidigungsministerium -  eigenmächtig bzw. von wem auch immer getrieben – seit dem 07.12.2005 disziplinare Ermittlungen gegen mich, den damaligen Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur Streitkräftebasis, ohne dass ich davon weiß und vor der Entscheidung des Ministers vom 14.12.2005, disziplinare Vorermittlungen anzustellen.

 

In der Ministervorlage des PSZ-Referates vom 12.12.2005 wird der Sachverhalt tendenziös dargestellt, wohl in der – m. E. böswilligen – Absicht, den Eindruck zu erwecken, ich wollte rechtsradikales Verhalten decken oder vertuschen.

Es werden sehr weitreichende Empfehlungen, bis hin zur „Nutzung“ des § 50 Soldatengesetz – einschließlich der Umsetzung in die Praxis, z. B. Verzicht auf den Großen Zapfenstreich – gegeben, ohne überhaupt jemals mit dem „Vorverurteilten“ gesprochen zu haben , bzw. bevor disziplinare Vorermittlungen überhaupt beauftragt wurden und begonnen haben.

In dieser Vorlage wird also dem Minister die Möglichkeit aufgezeigt, dass ja sein Vertrauen erschüttert sein könnte. Dem „Ministerneuling“ wird auch eine Entscheidung hinsichtlich meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand dadurch „schmackhaft“ gemacht, dass er Führungsstärke durch entschiedenes und hartes Vorgehen demonstrieren könnte. (Wie verlockend, Minister Struck hatte „nur“ einen Brigadegeneral in den einstweiligen Ruhestand geschickt und hier ergab sich die Möglichkeit, gleich zwei 3-Sterne-Generale auf einen Streich in die Wüste zu schicken.)

 

Auf dieser Vorlage vermerkt ein Unterabteilungsleiter PSZ, der mich häufig in Personalangelegenheiten beraten hat, „unabhängig vom Ausgang der Ermittlungen gegen die studierenden Offiziere, bleiben die hier vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen bestehen.“  Hier maßt sich ein Unterabteilungsleiter eine „Vorverurteilung“ an, bevor überhaupt Vorermittlungen beauftragt wurden, deutlich erkennbar mit der – m. E. perfiden – Absicht, eine Personalmaßnahme zu fördern.

 

Diese Vorlage vom 12.12.2005 wird von einem meiner Lehrgangskameraden in der Funktion des Stellvertretenden Abteilungsleiters ohne Kommentar abgezeichnet, also mitgetragen, obwohl er es besser wissen musste.

 

Diese Vorlage ging auch an den Generalinspekteur. Mein Lehrgangskamerad vom Generalstabslehrgang und Vorgesetzter nach §3 der Vorgesetztenverordnung wusste also um diese „Geheimoperation“ zumindest seit dem 12.12.2005 ohne mit mir darüber zu sprechen bzw. offensichtlich ohne zu versuchen, seinen Kameraden und loyalen Stellvertreter vor diesen „Machenschaften“ zu schützen.

 

Die Entscheidungsvorlage vom 28.12.2005 schließlich wurde im Original, also mit den Stellungnahmen der Hierarchieebene und der Entscheidung des Ministers, trotz mehrfacher Aufforderung dem Verwaltungsgericht Köln nicht vorgelegt. Als Begründung wird angeführt, dass diese Vorlage aus dem Ministerbüro nicht zurückgekommen sei. Entweder handelt es sich hier um eine ungeheuerliche Schlamperei oder man hat Entscheidendes zu verbergen. Und das Gericht lässt sich das gefallen!

Und das Gericht lässt es damit zu, dass mir das Recht auf vollständige Einsicht in alle relevanten Akten in dieser Angelegenheit erheblich beschnitten wird.

 

Man kann von Politikern nicht erwarten, dass sie sich wie Offiziere verhalten, auch wenn sie kurz gedient haben.

Man kann von einem beamteten Staatssekretär nicht erwarten, dass er sich wie ein Offizier verhält, auch wenn er Reserveoffizier ist.

Von einem Juristen in Uniform, der als Referatsleiter eingesetzt ist, kann man auch nicht unbedingt kameradschaftliches Verhalten erwarten. Die Enttäuschung hält sich bezüglich dieser Personen deswegen in Grenzen.

Wirklich tief enttäuschend ist das unkameradschaftliche und der Pflicht zur Fürsorge widersprechende Verhalten von Offizieren im Rahmen dieser „Geheimen Personal-Operation“, mit denen mich aus meiner Sicht eine langjährige Kameradschaft verband.

 

Der Generalinspekteur, der auch gerne und durchaus gekonnt über Innere Führung redet, weiß von diesen „Machenschaften“ zumindest seit dem 12.12.2005 und kennt die Entscheidungsvorlage vom 28.12.2005. Er spricht mit mir in der Sache bis zu meiner Entlassung in den einstweiligen Ruhestand kein Wort und schreibt sogar meiner Frau am 24.01.2006 zum Geburtstag:   : „Liebe Marianne, meine besten Wünsche begleiten Dich in ein neues Lebensjahr voller Sonnenschein, Harmonie und Freude.   Herzlichst Dein Wolfgang“.    Am 26.01.2006 hat der Bundespräsident die Urkunde unterschrieben.

Schlimmer geht´s nimmer!  In der Truppe würde jemand, der ein solches Verhalten an den Tag legt, mit eindeutig definierten Begriffen belegt. In meiner fast 40-jährigen Laufbahn ist mir ein solch extremer Fall allerdings nicht vorgekommen.

 

In dem sehr sehenswerten und faszinierenden Film „Das Leben der Anderen“ wird das Objekt der Abhöraktion am Ende durch einen „guten“ Stasi-Offizier gerettet.

 

So viel Glück hatte ich als Objekt einer „geheimen Personal-Operation“ nicht.

 

(18. April 2007)

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