An-B-Homburger-MdB-19-09-2007
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Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

 

Ihr Internetauftritt ist überzeugend, gut und mit viel Verständnis für dieses neue Medium gestaltet. Deswegen wende ich mich auch auf diesem Wege an Sie.

 

Dankenswerter Weise haben Sie sich im Januar 2006 der Versetzung der Generale Dieter und Ruwe in den einstweiligen Ruhestand angenommen.

Sie haben damals gesagt: „Wenn ein Soldat eine schwere Dienstpflichtverletzung begangen hat, ist diese aufzuklären und disziplinarisch zu ahnden. Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand kann zusätzlich erfolgen aber nicht statt dessen.“

 

Sie haben außerdem gefordert, dass der Minister veranlassen müsse, dass „die Personen, die für die rufschädigenden Indiskretionen verantwortlich sind, zur Rechenschaft“ gezogen würden.

 

Inzwischen ist einige Zeit vergangen, aber nur politisch etwas Gras über die Sache gewachsen. Tatsächlich hat der Minister – wie die Aktenlage eindeutig ergibt – die Anwendung des § 50 Soldatengesetz mit einem mehrfach fehlerhaften und unrichtigen Antrag beim Herrn Bundespräsidenten erwirkt, um ein möglicherweise öffentlichkeitswirksames gerichtliches Disziplinarverfahren zu vermeiden. Das von mir wie auch von GenLt a. D. Ruwe beantragte Disziplinarverfahren zur Selbstreinigung hat der Minister verweigert und die disziplinaren Vorermittlungen eingestellt. Dagegen haben wir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes beantragt. Das Gericht hat am 04.04.2007 entschieden, dass nicht das vom Minister ins Feld geführte Bündel von Pflichtverletzungen, sondern lediglich ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit nach § 14 SG festzustellen sei. Dagegen hat GenLt a. D. Ruwe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

 

Der Minister hat auch erkennbar nichts unternommen, um die Personen, die für die rufschädigenden Indiskretionen verantwortlich sind, zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn auf Grund meiner Strafanzeige gegen unbekannt sind inzwischen hinsichtlich der Weitergabe geschützter Informationen an den „Spiegel“ mangels Erfolg eingestellt. GenLt. a. D. Ruwe ist es mit seiner Strafanzeige gegen Staatssekretär Dr. Wichert und unbekannt genauso ergangen.

 

Meine vielfältigen Versuche, Pflichtverletzungen und Verstößen gegen die Innere Führung seitens des Ministers, des Generalinspekteurs und des BMVg sowie rufschädigendem Verhalten von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, z.B. MdB Arnold, abzuhelfen, waren bisher genau wie bei GenLt a. D. Ruwe nicht erfolgreich.

Den diesbezüglichen Schriftverkehr mit dem Verteidigungsminister, mit dem Wehrbeauftragten und mit dem Präsidenten des Deutschen Bundestages stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie  können sich außerdem über Entwicklung und Stand dieses Falles auf meiner Website  www.hansheinrichdieter.de  informieren, wenn Sie das wünschen. Auch GenLt. a. D. Ruwe ist gerne bereit, Ihnen die entsprechenden Informationen und Schriftstücke verfügbar zu machen.

 

Ihrem politischen Anliegen, das Sie im Januar 2006 zu Recht und engagiert vorgebracht haben, wurde also nicht entsprochen.

Dabei sollte es meines Erachtens politisch nicht bleiben.

 

Für ein weiterführendes Gespräch stehen ich und auch GenLt. a. D. Ruwe jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Hans-Heinrich Dieter

 

 

 

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