AnLtOStA31-07-2008
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Schriftverkehr mit Staatsanwaltschaften Bonn und Hamburg

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Hans-Heinrich Dieter                                                                                      Telefon:

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                                                                                                                     Donnerstag, 31. Juli 2008

 

Herrn

Leitender Oberstaatsanwalt

XXX

Staatsanwaltschaft Bonn

Herbert-Rabius-Straße 3

 

53225 Bonn

 

 

 

 

 

 

 


Betr.:    Meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 23.05.2008 (3133 E – 33/08)

und Antrag auf Akteneinsicht (555 Js 44/06 P)

 

Bezüge: 1.:        Ihre Schreiben Az.: 3133 E – 33/08 vom 29.05.2008 und 24.06.2008

             2.:        Staatsanwaltschaft Bonn Az.: 555 Js 44/06 P vom 03.07.2008

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,

 

ich danke für die Eingangsbestätigung und den Zwischenbescheid hinsichtlich meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom Mai 2008.

 

Wie von Ihnen erbeten, habe ich Geduld aufgebracht. Mein Verständnis für die sehr zögerliche Bearbeitung ist allerdings begrenzt, denn die quantitative und qualitative Personallage Ihrer Behörde sollte sich nicht derart negativ zu Lasten eines Beschwerdeführers auswirken. Ich bitte Sie daher, meine Dienstaufsichtsbeschwerde nun unverzüglich zu bearbeiten und mir einen Bescheid zukommen zu lassen.

 

Mein Rechtsanwalt hat mir am 08.07.2008 mitgeteilt, dass gemäß Staatsanwaltschaft Bonn, 555 Js 44/06 P vom 03.07.2008 „die Akte zur Zeit unentbehrlich ist“ und deswegen nicht, wie gefordert, eingesehen werden kann. Ich sehe hier einen Widerspruch. Denn wenn die Urlaubszeit und die personelle Situation Ihrer Behörde eine zeitgerechte Bearbeitung der Angelegenheit unter Nutzung der Akten nicht zulässt, dann können die Akten derzeit auch eigentlich nicht unentbehrlich sein.

 

Ich bitte Sie daher um unverzügliche Mitteilung an den von mir beauftragten Rechtsanwalt, wann die Akten aller Ermittlungsverfahren, die aufgrund meiner Strafanzeige vom Januar 2006 angestrengt worden sind, eingesehen werden können, wie von Rechtsanwalt XXX, unter Geltendmachung berechtigten Interesses, bereits gefordert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

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