Bundeswehrgemeinsames Denken
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Bundeswehrgemeinsames Denken (17.11.2010)

 

Die Weise-Kommission will unter der Leitidee „Vom Einsatz her denken“ die Lage aller Angehörigen der Bundeswehr verbessern. Und da legt die Kommission den Finger schon in die richtige Wunde. Denn ein wesentlicher Grund für die beklagte „fehlende Änderungsdynamik der Bundeswehr“ ist ein falsches Verständnis der Artikel 87a und 87b des Grundgesetzes mit der Folge von Parallelstrukturen und unzureichender Zusammenarbeit.

Die Angehörigen der Wehrverwaltung haben Artikel 87b immer verstanden als Kontrollaufgabe gegenüber den Streitkräften. Und mit dem, den man vermeintlich zu kontrollieren hat, kann man nur so weit zusammenarbeiten, wie es die Kontrollfunktion erlaubt.

Die Weise-Kommission sieht das Gott sei Dank anders und richtig, wenn sie sagt: „Artikel 87b des Grundgesetzes ist so zu interpretieren, dass er die Gestaltung durchgängiger Prozesse ermöglicht, statt isolierte Organisationsinteressen aufrechtzuerhalten.“ Und die Vordenker gehen noch einen Schritt konsequent dadurch weiter, dass sie von der Wehrverwaltung fordern, sich „ihrer unterstützenden Rolle bewusst“ zu sein. Auf den Punkt gebracht heißt das, dass es Artikel 87b gibt, damit 87a gut funktioniert. Vom Einsatz her gedacht bedeutet das natürlich, dass die Territoriale Wehrverwaltung und der Rüstungsbereich sich allen am Einsatz orientierten Veränderungen der Streitkräfte konsequent und folgerichtig anpassen müssen. Das geht am besten durch bundeswehrgemeinsame Zusammenarbeit.

Diese Empfehlungen sind gut geeignet, weitreichende Veränderungen voranzutreiben, die bisher „aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen, aber auch existierender interner Widerstände und Beharrungsvermögen, nicht hinreichend zu erreichen“ waren.

In diesen Zusammenhang ist es dann auch nur folgerichtig, wenn zivile und militärische Abteilungen im Ministerium zusammengefasst und alle Aufgaben im Verteidigungsministerium zukünftig bundeswehrgemeinsam wahrgenommen werden sollen.

In welcher Qualität diese richtigen Ziele und Empfehlungen im Rahmen der Reform umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Denn bisher waren die Bundesminister und die Staatssekretäre nicht entscheidungs- und durchsetzungsstark genug, die Transformationsziele in der Wehrverwaltung und den geplanten Personalabbau zu realisieren. Immerhin ist nach Auffassung der Kommission der Reduzierungsumfang des Zivilpersonals am militärischen Auftrag der Bundeswehr zu ermitteln, Richtgröße 50.000, das wird schmerzen, aber diesmal unumgänglich sein.

Und damit bundeswehrgemeinsame Zusammenarbeit in Zukunft gut funktionieren kann, muss sie „durch konsequent streitkräftegemeinsames Denken unterfüttert sein.“ Da gibt es in den Streitkräften noch viel zu tun.

(17.11.2010)

 

 

 

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