Erschuettertes Vertrauen
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Erschüttertes Vertrauen in das Rechtssystem (18.07.2010)

 

Die von mir beantragte vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund meiner Strafanzeige gegen „unbekannt“ aus dem Jahr 2006 wurde meinem Rechtsanwalt nach mehrfacher intensiver Aufforderung inzwischen gewährt.

Das Ergebnis der Akteneinsicht ist in mehrfacher Hinsicht ernüchternd und enttäuschend.

Die vollständigen Akten sind sehr dünn und dürftig, was den Schluss zulässt, dass nicht sehr nachhaltig ermittelt wurde.

Die intensive Befassung mit dem dürftigen Inhalt bestätigt dann den Verdacht, dass der zuständige Staatsanwalt C. nicht oder nur sehr eingeschränkt ermittelt hat.

Staatsanwalt C. hat gegen den Journalisten S. vom Spiegel nicht hinreichend ermittelt, weil er sich mit dessen lapidarem Hinweis auf die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechtes zufrieden gegeben hat, obwohl es ja nicht nur um die Benennung seiner Informanten ging. Und Herr Staatsanwalt C. hat pflichtwidrig nicht einmal im Ansatz gegen S. wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ermittelt.

Damit bestätigt die Akteneinsicht das, was Staatsanwalt C. meinem Anwalt gegenüber schon am 25.06.2006 geäußert hat: "Bei dieser Sachlage sind keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte erkennbar, die auf eine bestimmte Person als Informanten hinweisen. Aus diesem Grund ergeben sich auch keine erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze aus einer Befragung der von lhrem Mandanten genannten umfangreichen Personengruppe. Das Ermittlungsverfahren war daher insoweit einzustellen."

Aufgrund meiner Strafanzeige gegen „unbekannt“ wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen hat Staatsanwalt C. darüber hinaus unzureichend ermittelt, denn er hat keinen einzigen der von mir benannten Tatverdächtigen gehört und entsprechende Sachaufklärung betrieben. In der Verfügung des Staatsanwaltes C. an einen Abteilungsleiter vom 30.07.2007 vielmehr zum Ausdruck gebracht, dass es sachgerecht erschiene, auch ohne Durchführung umfangreicher Ermittlungen das vorliegende Verfahren gegen den Staatssekretär des Bundesverteidigungsministeriums Dr. Wichert, noch unbekannte Bedienstete des Bundesverteidigungsministeriums, möglicherweise auch gegen den Generalinspekteur der Bundeswehr Schneiderhan, bereits in diesem Verfahrensstadium ebenfalls gemäß § 153 StPO einzustellen.

Es ist aus meiner Sicht schon dreist, die eigene pflichtvergessene Faulheit oder Unfähigkeit derart zu dokumentieren.

Zur Einstellung der Ermittlungen gegen Wichert und Schneiderhan hat Staatsanwalt C. offenbar die Zustimmung des zuständigen Amtsgerichtes eingeholt (das Schreiben des Amtsgerichtes war nicht im Aktenauszug). Das Amtsgericht scheint sich bewusst oder fahrlässig mit dem Sachverhalt und der Pflichtvergessenheit der Bonner Staatsanwaltschaft nicht auseinandergesetzt zu haben. Ich habe diese Ungeheuerlichkeiten zum Gegenstand von Dienstaufsichtsbeschwerden gemacht - wie vorauszusehen bisher ohne Erfolg. Es fehlt noch die Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtages NRW. Hoffnung auf einen sachgerechten Bescheid habe ich allerdings nicht.

Mein Rechtsanwalt sieht keine weitere Handhabe, die zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führen könnte. Vielmehr hat er den Eindruck, dass Ermittlungen gegen die besagten Personen von vornherein nicht gewünscht waren. Nachdem die Anzeigen nun einmal in der Welt waren, mussten sie wohl lästigerweise der Form nach abgearbeitet werden.

Und mein Rechtsanwalt fasst die Affäre für mich wenig tröstlich zusammen: „Recht haben und Recht bekommen sind aber auch in der Bundesrepublik zweierlei."

Da ist das Vertrauen in das deutsche Rechtssystem unweigerlich erschüttert.

( 18.07.2010)

 

 

 

 

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