Formsache
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Formsache  (31.08.2010)

 

Der Präsident des Landtages Nordrhein-Westfalen hat meine Eingabe an den Petitionsausschuss vom 13.03.2010 wegen Pflichtverletzungen der damaligen Justizministerin Müller-Piepenkötter im Zusammenhang mit der sehr zögerlichen Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde mit Schreiben vom 26.08.2010 beantwortet.

Der Präsident lässt mir mitteilen, dass der Petitionsausschuss von der Sachbehandlung der von mir beanstandeten Verfahren der Staatsanwaltschaft Bonn "Kenntnis genommen" hat, geprüft hat er mein Vorbringen offenbar nicht. Gleichwohl befindet der Petitionsausschuss, dass die Verfahrenseinstellungen "im Ergebnis nicht zu beanstanden" seien.

Mit solchen Leerformeln bringt der Petitionsausschuss zum Ausdruck, dass er das Anliegen eines Bürgers nur sehr oberflächlich behandelt hat. Von blinden Krähen kann man auch nicht erwarten, dass sie anderen blinden Krähen auch noch ein Auge aushacken.

Da erstaunt es, dass offenbar "Defizite im Beschwerdemanagement" des Leitenden Oberstaatsanwaltes in Bonn, des Generalstaatsanwaltes in Köln und der Justizministerin offen zugegeben und umfassende Nachbereitung in Aussicht gestellt werden.

Warum gelingt es mir nicht, den Aussagen dieses aufgebesserten Formschreibens zu vertrauen?

Die Eingabe hat also - wie erwartet - nichts gebracht. Wenn allerdings zumindest die Abgeordneten des Petitionsausschusses auf eklatante Mängel im Justizwesen Nordrhein-Westfalens und die stark eingeschränkte Qualität einiger im Justizwesen tätiger Personen aufmerksam geworden sind, hat sich der Aufwand gelohnt.

(31.08.2010)

 

 

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