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Innere Führung – Anspruch und Wirklichkeit

 

Die Zentrale Dienstvorschrift 10/1, Innere Führung, ist nach ca. 15 Jahren neu herausgegeben worden. Die grundlegende Vorschrift für den Dienst in der Bundeswehr wurde den Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst, allerdings ohne den Kernbestand der Konzeption zu verändern, denn der hat sich ja auch in den Einsätzen der Bundeswehr bewährt.

Die Konzeption der Inneren Führung richtet sich vor allem an Vorgesetzte, die ihnen anvertraute Soldaten zu führen, auszubilden und zu erziehen haben. Dabei sind die „Staatsbürger in Uniform“ den Werten und Normen des Grundgesetzes in besonderer Weise verpflichtet. Allen voran ist die Würde des Menschen unantastbar.

Diese Norm des Grundgesetzes gilt es auch in der Bundeswehr zu verwirklichen, dem dienen die Grundsätze der Inneren Führung.

Durch die richtige Anwendung dieser Grundsätze schaffen die Vorgesetzten Vertrauen und Kameradschaft als Grundlage für gutes, gemeinsames und erfolgreiches Dienen.

Innere Führung muss dazu von allen Staatsbürgern in Uniform verstanden werden und nicht zuletzt muss Innere Führung gelebt sowie von den Vorgesetzten vorgelebt werden.

Deswegen ist es wichtig, dass Innere Führung bei der Kompaniefeldwebel-Tagung Ende 2007 thematisiert wurde, denn die „Spieße“ sollen ja Vorbild, hauptsächlich auch für die jungen Unteroffiziere, und prägend für alle anvertrauten Soldatinnen und Soldaten sein.

Auf dieser Tagung spricht auch der derzeitige Generalinspekteur zum Thema und bringt dabei zum Ausdruck, dass die Frage „Wie gehen wir miteinander um?“ für ihn besonders wichtig sei.

Das ist nicht erstaunlich, denn der Umgang auch im militärischen Alltag unter den Rahmenbedingungen von Befehl und Gehorsam hat ja damit zu tun, dass die Würde des Menschen unantastbar und dementsprechend die Würde des Staatsbürgers in Uniform und Kameraden zu achten ist.

Der Generalinspekteur wird den „Spießen“ das Thema in beredten Worten anschaulich dargebracht haben. Besser wäre aber, wenn er auch als Vorbild im Umgang miteinander vor den Soldaten stehen könnte, wenn Anspruch und Wirklichkeit in seinem Fall übereinstimmen würden.

Dass Anspruch und Wirklichkeit nicht übereinstimmen, macht der Fall „Dieter/Ruwe“ deutlich.

Der Generalinspekteur hat es zugelassen – ggf. sogar veranlasst – dass „im Geheimen“ disziplinare Ermittlungen gegen mich wegen „Weitergabe eines dienstlichen Vermerks“ an vermeintlich Unbefugte geführt wurden. Dabei hatte er keine Bedenken geäußert, als ich ihn seinerzeit über mein beabsichtigtes Vorgehen informiert hatte. Er hat mit mir – einem seiner beiden Stellvertreter – nicht ein einziges Mal das Gespräch in dieser Angelegenheit geführt; er ist Gesprächsversuchen meinerseits ausgewichen bzw. hat sich verleugnen lassen; er hat es zugelassen, dass ich weder durch den Minister noch durch ihn über meine beabsichtigte Entlassung informiert wurde, sondern dies im Ausland über Internet zur Kenntnis nehmen musste; er hat nicht verhindert, dass ich über eine Spiegelveröffentlichung an den Pranger gestellt wurde und erkennbar nichts unternommen, um diese unerträgliche Situation für meine Familie und mich zu klären. Zu solchem Umgang mit einem Kameraden war dieser General fähig, er hat mich schlicht unanständig behandelt.

Das ist nur ein Beispiel, aber wenn ein Offizier in so eklatanter Weise gegen die Grundsätze der Inneren Führung verstößt, wenn ein Offizier in der Lage ist, die Würde eines Kameraden derart zu missachten, dann offenbart das Charaktereigenschaften, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Die Truppe hat für solches Verhalten eindeutige Begriffe. Etwas feiner ausgedrückt könnte man sagen, dass der Generalinspekteur sich als kameradschaftsunfähig erwiesen hat und den Ansprüchen der Inneren Führung nicht gerecht wird.

In der Bundeswehr gibt es hervorragende Vorgesetzte, die im Sinne der Inneren Führung und dem Soldatengesetz entsprechend vorbildlich führen und das – anders als der derzeitige Generalinspekteur – auch im Einsatz unter Beweis gestellt haben. Diese glaubwürdigen Vorgesetzten sollten den „Spießen“ zur Inneren Führung vortragen, denn es geht ja nicht um gekonntes Dozieren, sondern es muss bei Innerer Führung um glaubwürdiges Vorleben gehen. Und da hat der Generalinspekteur versagt, er sollte sich deswegen mit einer Moderatorenrolle begnügen.

(10. Mai 2008)

(Siehe auch Schreiben an den Generalinspekteur, die auf Anfrage verfügbar gemacht werden können)

 

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