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" Leiden eines jungen Offiziers "

 

Der Bundeswehr geht der qualifizierte Nachwuchs aus. Nach Aussagen der Kultusministerkonferenz nimmt die Studierfähigkeit unserer Abiturienten deutlich ab und die Handwerkskammern beklagen die oft eingeschränkte Ausbildungsfähigkeit der Haupt- und Realschulabgänger. Die Ergebnisse an der Offizierbewerberprüfzentale und bei den Freiwilligenannahmestellen bestätigen diesen Trend.

 

Die PISA-Studie ist allenthalben bekannt und im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung in Deutschland wird sich der Konkurrenzkampf zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst um leistungsfähigen Nachwuchs deutlich verschärfen. An sich Grund genug für die Bundeswehr, sich darum zu bemühen, für leistungsstarke junge Leute ein attraktiver Arbeitsplatz zu sein.

 

Das gelingt nicht immer, insbesondere dann nicht, wenn man einen jungen Offizier für andere Ziele leiden lässt und die Kameraden um ihn herum das hautnah miterleben.

 

Es beginnt mit Misshelligkeiten unter jungen Offizierstudenten auf seiner Wohnebene an einer Bundeswehruniversität. Als die nicht beigelegt werden können, entschließt sich der Leutnant der Panzeraufklärungstruppe schließlich zu einer förmlichen Beschwerde. Bei deren Bearbeitung ergibt sich der Verdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens eines der Kontrahenten und die zuständige Wehrdisziplinaranwaltschaft zieht die Sache an sich. Die von den Vorermittlungen betroffenen Studenten gehen zum Gegenangriff über, indem sie nun dem beschwerdeführenden Leutnant vorwerfen, sich rechtsextremistisch und sexistisch geäußert zu haben. Das erfährt der Leutnant bei seiner Anhörung als Zeuge im Juni 2005.

 

Der Leutnant würde sich gerne zu diesen Vorwürfen äußern, wird aber trotz seines mehrfachen Drängens nicht angehört.

 

Am 21.Oktober wird er von seinem Vater damit konfrontiert, dass vom Studentenbereich ein Besonderes Vorkommnis (BV) gemeldet wurde, wonach er beim Betreten eines Hörsaales im Dezember 2004 den Nazi-Gruß "Sieg Heil" verwendet habe. Der Leutnant, der eigentlich wegen seiner sehr guten Erfahrungen in der Truppe nach Abschluss des Studiums Berufssoldat werden will,versteht seine militärische Welt nicht mehr. Da wird ein BV auf der Grundlage eines Gerüchtes gemeldet, zu dem er nicht einmal gehört wurde, mit breitem Verteiler innerhalb und außerhalb des Ministeriums.

 

Der Inspekteur der Streitkräftebasis überlässt, in seiner Funktion als übergeordnete Einleitungsbehörde, nach einem Gespräch mit dem Vater des Leutnants einen Vermerk des Wehrdisziplinaranwaltes als Grundlage für ein klärendes Gespräch mit dem jungen Offizier. Das wusste auch der Generalinspekteur. Gleichzeitig fordert der Inspekteur der Streitkräftebasis das Streitkräfteamt auf, die Sache mit der gebotenen Eile, also beschleunigt voran zu bringen.

 

Vor seiner ersten Vernehmung Mitte November stellt der Leutnant den Wehrdisziplinaranwalt wegen des Vermerks zur Rede.

 

Gegen GenLt Dieter und GenLt Ruwe wird dann zunächst unter größter Geheimhaltung und ab Mitte Dezember 2005 wegen „Verrats von Dienstgeheimnissen“ disziplinar ermittelt.

 

Am 27.Januar 2006 werden die beiden Generale, ohne mit ihnen gesprochen und die disziplinaren Vorermittlungen abgeschlossen zu haben, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. In dem Zusammenhang hat der Minister es zugelassen, dass die Offiziere öffentlich an den Pranger gestellt und als kungelnde Generale denunziert werden.

 

Jetzt lebt ein junger Offizier zumindest anfänglich mit dem Gefühl, für den "Rausschmiss" seines Vaters und eines anderen hohen Generals mit verantwortlich zu sein, obwohl für Insider leicht zu erkennen ist, dass er nur als „Vorwand“ genutzt wird. Außerdem lebt er damit, dass er aufgrund des Durchstechens von Personalinformationen durch noch nicht ermittelte Täter aus dem Ministerium an Medien öffentlich als Rechtsradikaler gebrandmarkt ist.

 

Den Auftrag des damaligen Inspekteurs der Streitkräftebasis, das Ermittlungsverfahren im Sinne aller betroffenen Offiziere beschleunigt fortzuführen, erfüllt das Streitkräfteamt offensichtlich vorsätzlich nicht. Das Verfahren wird vielmehr absichtlich verschleppt.

 

Der Leutnant versucht nun, mit einer Wehrbeschwerde sein Verfahren zu beschleunigen. Die Beschwerde wird weder fristgerecht bearbeitet noch beschieden. Eine weitere Beschwerde wird ebenfalls nicht beschieden. Mit einem inzwischen als unzulässig zurückgewiesenen Antrag beim 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes und einem inzwischen als unbegründet zurückgewiesenen Antrag beim Truppendienstgericht bemüht sich der tapfere Leutnant weiter vergeblich um die Beschleunigung seines Verfahrens. Eingaben beim Wehrbeauftragten sind zwecklos, denn der hat ganz offensichtlich andere Interessen, als einem jungen Leutnant in seiner Not zu helfen und den von ihm aufgezeigten gravierenden Verstößen gegen die Innere Führung nachzugehen.

 

Dann hat der Leutnant auf der Fahrt zur Bundeswehruniversität einen sehr schweren Autounfall mit Schädelverletzungen, kämpft wochenlang im Koma um sein Leben und hat Glück, dass er auch aufgrund seiner körperlichen Fitness und seiner guten Konstitution ohne bleibende Schäden weiter leben, Dienst machen und studieren kann. Die behandelnde Klinik bescheinigt die Studierfähigkeit in ihrer Abschlussuntersuchung.

 

Dennoch wird er später rechtswidrig – wie inzwischen vom Bundesminister der Verteidigung eingeräumt - in die psychiatrisch-neurologische Abteilung eines Bundeswehrkrankenhauses eingewiesen. Nur mit massiver Intervention seines Vaters beim Inspekteur des Sanitätswesens gelingt es, diese rechtswidrige Maßnahme abzubrechen. Der Leutnant fragt sich inzwischen nicht nur, in welcher „militärischen“ Welt er eigentlich lebt.

 

Am 3. Mai 2007, also wenige Tage nach Bekanntwerden der Beschlüsse des 2. Wehrdienstsenates des Bundesverwaltungsgerichtes, dass die ehemaligen Generale Dieter und Ruwe die Pflicht zur Verschwiegenheit verletzt haben sollen, eröffnet der Wehrdisziplinaranwalt des Streitkräfteamtes dem Leutnant, der „Sieg Heil“-Vorwurf werde fallen gelassen. Zugleich wird ihm mündlich im Beisein seines Anwaltes erklärt, es sei ihm von der Wehrdisziplinaranwaltschaft des Streitkräfteamtes nie unterstellt worden, rechtsradikalem Gedankengut anzuhängen. Er habe sich vielmehr in einer Weise geäußert, die von Dritten habe missverstanden werden können. Auch die Staatsanwaltschaft hat jetzt die Ermittlungen gegen den Leutnant eingestellt.

 

Mit dieser zeitlichen Abfolge vor Augen, mit der, trotz seiner massiven Anstrengungen, skandalösen Verschleppung seines Verfahrens im Hinterkopf und mit der rechtswidrigen Einweisung in die Psychiatrie auf der Seele, muss sich der Leutnant als Geisel des Verfahrens gegen seinen Vater und gegen GenLt a. D. Dieter fühlen.

 

Mit einem Schlag ist der ganze Grund für die unglaublichen disziplinaren „Anstrengungen“ des Ministers gegen die Generale Dieter und Ruwe in Luft aufgelöst. Nun kann die Wahrheit die Beschlüsse der Richter beim Bundesverwaltungsgericht auch nicht mehr beeinflussen.

 

Der Leutnant wurde in mehrfacher Hinsicht tief enttäuscht. Das Vertrauen in militärische Führung, parlamentarische Kontrolle und Justiz wurde gründlich erschüttert.

 

Die Kameraden an der Bundeswehruniversität kennen den Fall genau und bilden sich als intelligente junge Leute ihre eigene Meinung über den „Arbeitsplatz Bundeswehr“.

Der Leutnant wird wohl nicht mehr Berufssoldat werden wollen.

 

So gewinnt man den Kampf um leistungsfähigen Nachwuchs nicht!

 

 

(1. Juni 2007, eine detailliertere Darstellung aus persönlicher Sicht finden Sie auf der Seite http://www.juergenruwe.de/kom/erlebnisse1.html.)

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