ParlamentarismusundBurokratismus
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Parlamentarismus und Bürokratismus

 

Deutschland hat eine parlamentarische Demokratie, die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee.

Das Parlament und Parlamentarier haben eine große Bedeutung für die Staatsbürger und die Staatsbürger in Uniform.

 

Parlamentarier kann jeder werden. Parlamentarier zu werden ist allerdings nicht leicht, denn 50% müssen sich direkt wählen lassen und gewählt zu werden ist eine respektable Leistung, denn so etwas gelingt ja nicht nur über den Biertisch.

 

50% sind allerdings nicht direkt gewählt, sondern kommen für die jeweilige Partei aufgrund der Zweitstimmen in den Bundestag. Diese Parlamentarier werden Volksvertreter aufgrund ihrer Parteiverdienste oder auch aufgrund von Sach- und Fachkenntnissen.

Egal ob gewählt oder bestimmt, die Parlamentarier vertreten das Volk und das hat, je nach Erfahrung und politischer Bildung, zunächst einmal Vertrauen.

 

Parlamentarier haben dann plötzlich als „MdB“ Macht. Sie sind gegen Strafverfolgung immun und sie lernen den Primat der Politik nicht nur kennen, sondern auch zu nutzen.

 

Macht macht Spaß und manche Parlamentarier sind eitel, alle sind selbstbewusst, sonst wären sie wohl auch nicht im Amt, und deswegen sind sie dann auch sehr machtbewusst. Damit kann nicht jeder MdB gleich gut umgehen. Der eine oder andere vergisst dann schon mal, dass alle Staatsgewalt an sich vom Volke ausgeht, Macht und Befugnisse dem Parlamentarier nur auf Zeit übertragen sind und der eigentliche Souverän der Bürger ist.

 

Wenn man Gelegenheit hat, Parlamentarier näher kennen zu lernen, wenn man den Parlamentariern z. B. bei der Ausschussarbeit zuschauen kann, dann wird man manchmal schon ein wenig nachdenklich. Aber Parlamentarier haben halt auch kleinere oder größere Schwächen und das macht Politik andererseits auch so menschlich.

 

Gleichwohl ist davon auszugehen, dass die Volksvertreter ihr Amt verantwortungsbewusst zum Wohle der Bürger ausüben wollen. Das trifft für die Mehrheit der Parlamentarier sicher auch zu.

 

Man kann, wie ich, aber auch schlechte Erfahrung mit Parlamentariern machen. Ein Beispiel:

 

Bezüglich des Abgeordneten A., SPD, Sprecher seiner Partei im Verteidigungsausschuss, heißt es am 25.01.2006 in der Stuttgarter Zeitung: „Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer A.  bestätigt Angaben, wonach General Dieter seinem Kollegen Ruwe einen vertraulichen Vermerk über dessen Sohn weitergegeben hat."
 Dann wird MdB A.  zitiert: „Für diesen Rauswurf hat der Minister unsere Unterstützung“....“Es geht nicht, dass Generale Kameradschaft und Kumpanei verwechseln.“
Von wem ist MdB A.  über eine Persönliche Personalangelegenheit so gut informiert, dass er Planungen bestätigen kann?  Für wen alles spricht MdB A.? Auf welcher Grundlage und in welchem Zusammenhang bezichtigt A. öffentlich abwertend die Generale Dieter und Ruwe der Mittäterschaft (Kumpanei) ? Vielleicht hat ja ein (arg-?)listiger Schwabe im Verteidigungsministerium den „arglosen“ Schwaben im Verteidigungsausschuss genutzt.

 

Am 27.01.2006 wird MdB A.  in der Süddeutschen Zeitung indirekt zitiert: „A.  sagte, er bedaure sehr, dass die beiden Generäle nicht einsehen wollten, einen Fehler gemacht zu haben.“.

Ich habe mich vor meiner Entlassung am 27.01.2006 in keiner Weise öffentlich geäußert. MdB A.  hat mit mir nicht gesprochen und kann meine Einsichtsfähigkeit wohl nicht beurteilen. Ob er sich nur leichtfertig, oder für die Interessen anderer instrumentalisiert, diffamierend äußert, bleibt undeutlich. Hier bestätigt sich ganz offensichtlich ein nicht talkshow-würdiger Politiker, denn da wird er ja offensichtlich nicht eingeladen, als Plaudertasche mit parlamentarischen Weihen, die an keinem Mikrofon vorbeigehen kann. 

 

Am 30.01.2006 wird in der „Welt“ zu den Einlassungen des MdB A. berichtet:

“Zwar wußte A.  frühzeitig von den Ermittlungen gegen die Generäle und auch gegen Ruwes Sohn, aber das hätten auch andere gewußt. Der Kreis der Wissenden sei größer gewesen. Was jetzt passiert sei, sei ein „unschöner Vorgang“, aber die Verantwortung liege nicht beim Minister, sondern bei Generälen, die öffentlich kommunizieren und das Problem nicht verstehen würden.“
 Hier maßt sich ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages, der große Mühe gehabt haben muss, sich zu einem sog. „Verteidigungsexperten“ weiterzubilden, an, Verantwortung für einen „unschönen Vorgang“ öffentlich zuzuordnen und das Problembewusstsein von Generalen zu bewerten. Auf welcher Informationsgrundlage und ggf. in welchem Interesse solche Abwertungen öffentlich getroffen werden, wäre interessant zu wissen.

 

Wenn zumindest ein Abgeordneter des Bundestages, zugleich Mitglied im Verteidigungsausschuss, zur herabwürdigenden Behandlung von Soldaten in der Öffentlichkeit beiträgt, dann sollte man davon ausgehen können, dass der Verteidigungsausschuss ein großes Interesse daran hat, solchem Fehlverhalten in den eigenen Reihen entgegenzuwirken.

 

Also schreibe ich am 23.06.2006 an die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Frau MdB M., und bitte sie, sich der Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages im Sinne der Bundeswehr anzunehmen. Denn hier geht es ja auch grundsätzlich um den Umgang mit Soldaten in der Öffentlichkeit.

 

Die Vorsitzende schreibt am 14.07.2006: „... bin ich nicht gehalten, mich in ein laufendes Verfahren einzuschalten. Vor diesem Hintergrund kann und darf ich mich nicht zu Einzelheiten Ihres Vorbringens äußern....“ Die Unterschrift unter den freundlichen Grüßen ist Faksimile, deswegen kann man durchaus annehmen, dass diese Vorsitzende sich ggf. gar nicht mit dem Anliegen eines Staatsbürgers beschäftigt, sondern das bürokratische Abwiegeln persönlichen Mitarbeitern überlassen hat.

 

 Mit einer solch ungenügenden Beschäftigung mit dem Sachverhalt und mit einer solch schnöden Behandlung kann keiner zufrieden sein.Warum auch immer, verstanden hat MdB M. jedenfalls nicht, dass es überhaupt nicht um das Einschalten in laufende Verfahren geht, sondern um das eklatante Fehlverhalten von Abgeordneten, das in keinem der anhängigen Verfahren behandelt wird. Zu ihrer intellektuellen Ehrenrettung kann man annehmen, dass sie das Anliegen bewusst falsch verstanden hat. Dann allerdings wirft das ein miserables Licht auf ihr Amtsverständnis als MdB und Vorsitzende eines wichtigen Ausschusses.

 

Deswegen schreibe ich am 26.07.2006 an den Präsidenten des Deutschen Bundestages mit der Bitte, sich meines Anliegens anzunehmen.

 

Der Präsident des Deutschen Bundestages leitet mein Schreiben an den Petitionsausschuss weiter, und der sagt Prüfung zu.

 

Am 18.12.2006  teilt mir die Vorsitzende des Petitionsausschusses mit: „...Auf der Grundlage einer Stellungnahme der Bundestagsverwaltung stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

Für den Präsidenten des Deutschen Bundestages gibt es keine Grundlage, sich des Anliegens des Petenten anzunehmen.“ Dann verweist sie auf die Geschäftsordnung. Mit meinem Anliegen hat sich der Petitionsausschuss also in der Sache nicht befasst.

 

Das ist mehr als enttäuschend, deswegen schreibe ich am 27.12.2006 erneut an den Präsidenten des Deutschen Bundestages:

„Die Eingabe eines Staatsbürgers wegen Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitsrechte durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages wird einer parlamentarischen Prüfung lediglich auf der Grundlage einer Stellungnahme der Bundestagsverwaltung unterzogen, d. h. administriert. Für mich ist das ein Zeugnis von Oberflächlichkeit und von geradezu schamlosem Desinteresse. Das ist meines Erachtens der Würde des Deutschen Bundestages abträglich.“  

 

 Politikverdrossenheit (siehe auch jüngste Forsa-Umfrage) ist durchaus mit Namen und Gesichtern zu verbinden.

 

Nun schreibt mir am 26.01.2007 Herr M., wahrscheinlich ein Sachbearbeiter beim Petitionsausschuss:

„Der Petitionsausschuss hat zu Ihrem Anliegen dem Plenum des Bundestages empfohlen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Der Deutsche Bundestag ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt. Damit ist Ihre Eingabe ordnungsgemäß erledigt worden.

Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine erneute sachliche Prüfung und Bescheidung desselben Vorbringens.

Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihr Schreiben vom 27.12.2006, das keine entscheidungserheblichen neuen Tatsachen oder Gesichtspunkte enthält, zu einer nochmaligen parlamentarischen Prüfung keinen Anlass gibt.“

 

Der Bundestag prüft also ein Anliegen nicht in der Sache, sondern im Hinblick auf Zuständigkeit, ein bewährtes bürokratisches Verfahren. Damit ist es leicht, das Petitionsverfahren im Bundestag ohne Prüfung in der Sache durchzuwinken und bürokratisch „ordnungsgemäß“ zu erledigen.

 

Im Kern bedeutet dieses bürokratische Vorgehen, dass nach ordnungsgemäßer Nichtprüfung in der Sache kein Anspruch auf eine  erneute sachliche Prüfung besteht. Sauber, wenn man eine Sache erst einmal bürokratisch totgetreten hat, dann bleibt sie auch ordnungsgemäß tot.

 

Der Bürger ist zwar der eigentliche Souverän, wird aber gelegentlich von arroganter Politik nicht so behandelt.

 

Statt ungesunden Bürokratenverständnisses wünscht man sich in solchen Fällen gesunden Menschenverstand.

 

( 27.05.2007 )

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