Stärkung der Pressefreiheit?
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Stärkung der Pressefreiheit? (05.04.2010 )

 

 

 

Ich denke und wähle liberal. Zu diesem offenen und ehrlichen Bekenntnis gehört nach dem von linksorientierten Medien gezielt kaputtgeschriebenen Start, aber auch wegen der objektiv teilweise traurig stimmenden Politik der christlich-liberalen Koalition, inzwischen schon persönlicher Mut.

Und nun soll Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einer Meldung des Deutschlandradios zur Folge einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit erarbeitet haben.  Der Ministerin geht es in diesem Zusammenhang darum, dass Medienangehörige ihrer Aufgabe, staatliches Handeln zu kontrollieren, ungehindert nachkommen können.

Meinungs- und Pressefreiheit sind in unserer Demokratie hohe Rechtsgüter und müssen geschützt werden.  Aber Freiheit hat ihre Grenzen immer in der Freiheit des anderen Menschen und seiner Würde. Und da ist dann Skepsis wachgerufen, wenn nach dem Gesetzesentwurf  Journalisten bei Veröffentlichungen von ihnen zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden können. Außerdem sollen Einschränkungen hinsichtlich Beschlagnahmungen bei Journalisten vorgesehen sein.

Da stellt sich schon die Frage, ob dieser Ansatz nicht eher zur Schwächung der Qualität der Medien beiträgt als zur Stärkung der Pressefreiheit.

Bei „zugespieltem Material“ handelt es sich nicht selten um Dienstgeheimnisse, die mit den Journalisten mit dem erkennbaren und vordinglichen Ziel durchgestochen werden, diese Dienstgeheimnisse öffentlich zu machen. Die Weitergabe von Dienstgeheimnissen ist in der Regel eine strafwürdige Handlung und die Veröffentlichung solcher Dienstgeheimnisse ist dann  Beihilfe des Journalisten zum strafwürdigen Geheimnisverrat,  der sich auch noch vielfach auswirkt. Wenn es sich bei den Dienstgeheimnissen darüber hinaus um zu schützende Personaldaten handelt, sind dann auch in der Regel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und nicht zuletzt die Menschenwürde des Betroffenen verletzt.

Die Medien sollen als „vierte Gewalt“ durchaus auch ungehindert staatliches Handeln kontrollieren können. Die damit verbundene „Gewaltanwendung“ darf aber nicht grenzenlos sein. Das Berufsethos und die damit einhergehende Selbstkontrolle bzw. –beschränkung von einigen Journalisten sind nach meinen Erfahrungen manchmal nicht stark ausgeprägt, Quote scheint da stärker zu wirken als Ethos. Man darf es den Journalisten außerdem auch nicht zu einfach machen, sich lapidar hinter dem Zeugnisverweigerungsrecht zu verstecken. Deswegen muss auch die „vierte Gewalt“ kontrolliert werden und bei Rechtsverstößen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Sensationsjournalismus, der die Qualität unserer Medien beeinträchtigt, haben wir zur Genüge. Da müssen sinnvolle Grenzen nicht unter dem Deckmantel vermeintlicher Pressefreiheit, möglicherweise zu Lasten der Bürger und ihrer Rechte, eingerissen werden.

Wenn Sie an einem konkreten Fall interessiert sind, empfehle ich http://www.md-office-compact.de/NRWvordemWahlkampf.htm und dort die Lektüre meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 23.05.2008.

(05.04.2010)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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