Strafanzeige
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Meine Strafanzeige gegen unbekannt vom 01. Februar 2006

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Hans-Heinrich DIETER                                                                Telefon:

Generalleutnant a. D.                                                                   Telefax

                                                                                                 e-Mail:

 

                                                                                                 Mittwoch, 1.Februar 2006

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Bonn

Herbert-Rabius-Straße 3

 

53225 Bonn

 

Fax vorab: 0228 – 97 52 600

 

 

Strafanzeige gegen unbekannt

 

 

 

 

Hiermit stelle ich Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verrats von Dienstgeheimnissen, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verleumdung sowie aus jedem anderen Rechtsgrund.

Ich stand bis zum 27.1.2006 im aktiven Dienst der Bundeswehr, zuletzt im Dienstgrad eines Generalleutnants. Im Oktober wurde mir eine disziplinare Vorermittlung bekannt gegen den Leutnant Ch. R., unter anderem wegen angeblicher neonazistischer Parolen. Es war zu prüfen, ob die Leitung des Ministeriums zu unterrichten war. Der Sachverhalt war in dem Vermerk so dargestellt (im Indikativ), dass dies als festgestellte Tatsache erschien. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass es sich um unbewiesene Beschuldigungen handelte, zu denen dem Soldaten bis dahin keinerlei rechtliches Gehör gewährt worden war. Die Beschuldigungen waren ihm nicht einmal eröffnet worden. Diese Feststellungen habe ich als Inspekteur der Streitkräftebasis, insoweit vorgesetzte disziplinare Behörde der ermittelnden Einleitungsbehörde nach der WDO (Streitkräfteamt), auch durch eigene Ermittlungen (Gespräch mit und Befragung des Generalleutnants Ruwe) gemacht. Daraufhin wurde bei derart unklarem Sachverhalt von einer Leitungsvorlage, auch im Einvernehmen mit dem Generalinspekteur, Abstand genommen. Zugleich habe ich eindringlich auf das Streitkräfteamt eingewirkt mit dem Ziel, die seit Monaten ergebnislosen Ermittlungen nunmehr zügig unter Beachtung des disziplinarrechtlichen Beschleunigungsgebotes zu betreiben, bis hin zum Angebot einer Personalverstärkung. Damit war für mich als höhere Einleitungsbehörde die Sache zunächst erledigt.

 

Am 22. Dezember 2005 wurde ich zur Weitergabe eines Vermerks zum Ermittlungssachstand an Generalleutnant Ruwe vernommen. Danach gab es inhaltlich keine weiteren Gespräche in dieser Sache, insbesondere nicht mit dem Bundesminister der Verteidigung.

 

Am Freitag, 20. Januar 2006 begannen dann Recherchen des Spiegel-Journalisten XXX, welcher offensichtlich über die angeblich bevorstehende Versetzung der Generale Dieter und Ruwe gezielt unterrichtet worden war. Am Sonntag, 22. Januar2006 lief diese Meldung unter Spiegel-online. Am Montag begann eine breite, teilweise diffamierende Presseberichterstattung. In der Folge bekundete die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, M., in den Medien, durch Staatssekretär Dr. W. unterrichtet worden zu sein. Der Abgeordnete A. wiederum teilte der Presse mit, er sei frühzeitig unterrichtet gewesen, zudem sei „der Kreis der Wissenden größer gewesen“.

 

Am Freitag, 27. Januar, wurde ich sodann in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Diesen fechte ich gerichtlich an. Die Klage stützt sich darauf, dass offenbar längere Zeit hinter meinem Rücken eine schändliche Entlassung vorbereitet wurde, ohne dass ich jemals Gelegenheit erhielt, meinen Standpunkt dem Minister, als meinem direkten Disziplinarvorgesetzten, vorzutragen und die haltlosen Vorwürfe gegen mich gerade zu rücken.

Für mich stellt sich dies so dar, als ob durch gezielte Unterrichtung der Öffentlichkeit und von Pressevertretern ein angeblicher Skandal inszeniert wurde, um so den Vorwand zu schaffen, mich „in die Wüste zu schicken“. Hierzu wurden gezielt – und noch dazu teilweise unwahre – Vorwürfe aus disziplinaren Ermittlungen gestreut. Diese Form der Öffentlichkeitsarbeit halte ich für strafbar und verwerflich. Ich verlange, dass die Verantwortlichen ermittelt und bestraft werden.

 

Hierbei merke ich an, dass die Ermittlungen im Ministerium selbst wohl unter höchster Geheimhaltung liefen. Die in solchen Fällen teils gängigen Signale fehlten, selbst in für gewöhnlich gut unterrichteten Teilen des Ministeriums. Hieraus folgere ich, dass der Kreis der Eingeweihten im Ministerium selbst, welche als Täter in Betracht kommen, im Gegensatz zur Einschätzung des „Kreises der Wissenden“ in Berlin sehr klein gewesen sein muss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten vom 22.12.2005

Spiegel-Artikel vom 23.01.2006

Klage beim Verwaltungsgericht Köln vom 31.Januar 2006

Brief an Generalinspekteur vom 29.01.2006

Brief an Bundesminister der Verteidigung vom 29.01.2006

Brief an Bundespräsident vom 29.01.2006

Interview Stuttgarter Zeitung vom 30.01.2006

Artikel in der Welt vom 30./31.01.2006

 

 

 

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