Streitkraeftegemeinsames Denken und Handeln
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Streitkräftegemeinsames Denken und Handeln (18.11.2010)

 

Die Stärkung streitkräftegemeinsamen Denkens und Handelns war schon ein Ziel der Transformation. Mit der Verwirklichung des weltweit einzigartigen Modells Streitkräftebasis seit 2000 ist die Bundeswehr diesem Ziel einige Schritte näher gekommen. Dem entscheidungs- und durchsetzungsschwachen Generalinspekteur Schneiderhan ist es aber nicht gelungen, die Partikularinteressen und Egoismen der Teilstreitkräfte einzuschränken, obwohl der Berliner Erlass ihm gute Möglichkeiten eröffnet hat. Es kam zu Redundanzen in Führung und Organisation und zu strukturellen Fehlentwicklungen, weil die Bündelung von unterstützenden Leistungen für die Bundeswehr im Einsatz nicht konsequent genug voran getrieben wurde und dadurch die Effizienz der Bundeswehr nicht hinreichend gesteigert werden konnte. Zumindest die ersten beiden Inspekteure der Streitkräftebasis wurden von ihren Herkunftsteilstreitkräften eher als Abtrünnige behandelt denn unterstützt, und wenn ein ehemaliger Inspekteur des Heeres die Streitkräftebasis doch tatsächlich als „Krebsgeschwür“ bezeichnet hat, dann sagt das alles.

Die zukünftige Bundeswehr wird stärker „vom Einsatz her“ gedacht werden, die Einsatzstrukturen sind deutlich zu stärken, die Effizienz ist zu steigern und dadurch soll die Einsatzwirksamkeit bei signifikanter Reduzierung des Personalumfanges verdoppelt werden. Das wird nur gelingen wenn konsequent streitkräftegemeinsam vom Einsatz her gedacht und gehandelt wird. Da ist in der Bundeswehr noch viel zu tun.

Die Empfehlungen der Weise-Kommission schaffen allerdings gute Voraussetzungen dafür, dass in Zeiten hoher Sparauflagen, deswegen reduzierter Bundeswehrumfänge und gleichzeitig steigender Einsatzbelastung Aufträge erfüllbar bleiben, ohne auf unabdingbare Fähigkeiten zu verzichten.

Dadurch dass der Generalinspekteur als Oberkommandierender der Streitkräfte und als Teil der Leitung dem Bundesminister für Führung, Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sowie den Einsatz der Bundeswehr direkt und unmittelbar verantwortlich ist, sind klare Verhältnisse und Verantwortlichkeiten für die fähigkeitsbezogene Weiterentwicklung der Streitkräfte entlang streitkräftegemeinsamer Vorgaben und auch für Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von Einsätzen der Bundeswehr geschaffen. Der Generalinspekteur ist außerdem Vorgesetzter nach § 1 der Vorgesetztenverordnung und damit der höchste militärische Vorgesetzte der Streitkräfte und kann den ehemaligen Inspekteuren und zukünftigen Befehlshabern der Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche Befehle mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilen und bindende streitkräftegemeinsame Vorgaben machen.

Aus dieser gestärkten Position heraus wird es dem Generalinspekteur gelingen, seinen nachgeordneten Bereich auf streitkräftegemeinsame Einsatzaufgaben zu konzentrieren, Aufgaben und Kräfte zu bündeln, die vielen Schnittstellen zu minimieren und die teilweise unübersichtlichen Zuständigkeiten immer dort zu zentralisieren, wo es vom Einsatz her geboten ist oder wo Synergien entstehen. Wenn der Verteidigungsminister und das Parlament den Empfehlungen der Weise-Kommission in der grundsätzlichen Frage der Stellung des Generalinspekteurs nicht folgen, wird die grundlegende und weitreichende „Reform der Bundeswehr von oben“ nicht oder nur unzureichend gelingen.

(18.11.2010)

 

 

 

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