Vertrauensmann
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Ein Vertrauensmann fürs Militär

 

 

Er ist einmalig. Wenn es ihn in Deutschland für die Soldaten der Bundeswehr nicht gäbe, müsste man ihn erfinden, den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, den Vertrauensmann des Parlamentes und der Soldaten gleichermaßen.

 

Die Erfahrungen der jüngeren deutschen Geschichte haben das Verhältnis der Deutschen zum Militär und Wiederbewaffnung nach dem zweiten Weltkrieg schwierig gestaltet.

Einer bewaffneten Macht stand man äußerst skeptisch und sehr misstrauisch gegenüber. Wenn schon Soldaten, dann mussten sie in das demokratische System eingebunden und möglichst lückenlos kontrolliert werden.

 

Die Einbindung in das demokratische System ist mit der Inneren Führung, die in den deutschen Streitkräften durchaus insgesamt erfolgreich gelebt wird, gelungen. Die Innere Führung als bundesdeutsche militärische Führungsphilosophie ist ein hohes und schützenswertes Gut.

Die Kontrolle über die Streitkräfte wird nicht nur durch die jährliche parlamentarische Entscheidung über den Verteidigungshaushalt und eine eigenständige Wehrverwaltung ausgeübt, sondern vornehmlich durch den Bundestag, den Verteidigungsausschuss und den Wehrbeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle.

Es geht aber nicht nur um Kontrolle des Systems, es geht auch um den Schutz der Rechte des Staatsbürgers in Uniform.

Dabei kann der Wehrbeauftragte nach pflichtgemäßem Ermessen auch auf Grund eigener Entscheidung tätig werden, wenn Grundrechte von Soldaten oder Grundsätze der Inneren Führung verletzt scheinen.

Diese theoretischen Grundlagen sind gut geeignet, Vertrauen in den Amtsträger und sein Amt zu schaffen, wenn denn Theorie und Praxis übereinstimmen. Die Praxis kann man allerdings anders erleben.

 

Mit einer Eingabe vom Juni 2006 habe ich den Wehrbeauftragten davon in Kenntnis gesetzt, dass ich als Staatsbürger in Uniform durch den Bundesminister der Verteidigung ungerecht, unfair und unanständig behandelt wurde, und ich habe aufgezeigt, dass sowohl der Minister als auch der Generalinspekteur ihre Pflichten teilweise nicht erfüllt und gegen Grundsätze der Inneren Führung verstoßen haben. Wenn an höchsten Stellen der Bundeswehr Pflichten nicht erfüllt und die Grundsätze der Inneren Führung nicht berücksichtigt werden, dann muss das den Wehrbeauftragten, wenn nicht sogar den Verteidigungsausschuss, interessieren.

Der Wehrbeauftragte sollte doch dann im Sinne und zum Wohle der Bundeswehr alles daran setzen, Abhilfe zu schaffen.

In einem Dreizeiler hat mir der Wehrbeauftragte im Juni für mein Schreiben gedankt und auf die Einleitung einer Überprüfung verwiesen.

Im September schreibt mir der Wehrbeauftragte, dass eine erste, jedoch noch nicht abschließende Stellungnahme des Bundesministers vorläge. Zu abschließenden Ausführungen sähe sich der Minister auf Grund des von mir initiierten Verwaltungsstreitverfahrens in Köln und das durch mich in die Wege geleitete Rechtsbehelfsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht derzeit nicht in der Lage.

„Da möglicherweise ganz entscheidende Teilaspekte Ihres Vorbringens Gegenstand der Verfahren sein werden“ bittet der Wehrbeauftragte mich um Verständnis für seine „Zurückhaltung“.

Für solche „Zurückhaltung“ kann man kein Verständnis entwickeln, denn der Minister weiß sehr genau, dass die Gerichte bei den Verwaltungsstreitverfahren und bei dem Rechtsbehelfsverfahren Dienstpflichtverletzungen des Bundesministers der Verteidigung und des Generalinspekteurs und auch Verstöße gegen Grundsätze der Inneren Führung weder prüfen noch würdigen, weil diese nicht Gegenstände der jeweiligen Verfahren sind.

Der Wehrbeauftragte lässt sich also vom Minister hinhalten und abspeisen.

„Zurückhaltung“ ist in diesem Zusammenhang Untätigkeit.

 

Wenn wir den Status der Bundeswehr als Parlamentsarmee ernst nehmen, dann muss das Parlament auch Kontrolle ausüben. Und für Pflichtverletzungen des Bundesministers der Verteidigung und Mitglied des Bundestages ist ja wohl das Parlament zuständig. Der Wehrbeauftragte muss in solchem Zusammenhang die Kraft haben, die Abgabe einer Stellungnahme durchzusetzen, bzw den Mut aufbringen, sich eine unabhängige Meinung zu bilden.

 

Der weitere Schriftverkehr, hin und her, bringt keinen Fortschritt in der Sache. Der Wehrbeauftragte verharrt in der offensichtlich sehr starken Abhängigkeit vom Bundesminister der Verteidigung, quasi am „Gängelband“, und sieht sich weiterhin nicht in der Lage, Dienstpflichtverletzungen des Ministers aus eigener Kraft und Kompetenz zu bewerten sowie ggf. Abhilfe zu schaffen.

Der Wehrbeauftragte wird schlicht einer seiner Hauptaufgaben, Verstößen gegen Grundsätze der Inneren Führung entgegenzuwirken, nicht gerecht und beschädigt durch Untätigkeit bzw. Verzögerung der Bearbeitung von Eingaben das Ansehen seines Amtes. Parlamentarische Kontrolle der Parlamentsarmee Bundeswehr wird so zur Farce.

 

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages erhält 75 % des Gehaltes eines Bundesministers.Das Steuergeld ist sehr gut angelegt, wenn eine Persönlichkeit der Rolle eines neutralen Vermittlers, an der jeweiligen Sache orientiert, kompetent und ggf. auch mutig gerecht wird und so das Vertrauen sowohl des Parlamentes als auch der Soldaten verdient und erhält.

 

( 09.03.2007 )

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