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Schuldlos schuldig?

 

Menschliches und natürlich auch dienstliches Handeln kann man von unterschiedlichen Perspektiven aus betrachten, beurteilen oder auch verurteilen.

Schuldlos schuldig zu werden ist ein bekanntes Muster griechischer Tragödien, ist aber durchaus auch ein Phänomen unseres normalen Lebens.

 

Was hat sich eigentlich ereignet, wer hat eigentlich was und mit welchem Ziel gemacht? Was ist der Auslöser drastischer, ein Leben tiefgreifend verändernder Maßnahmen und einer Fülle heftiger rechtlicher Streitigkeiten mit hohem Energie- und Papierverbrauch?

 

An der Universität der Bundeswehr in Hamburg gibt es Streit zwischen Offizierstudenten auf einer Wohnebene. Das führt zu Meldungen, Beschwerden, Eingaben und im Juni 2005 zu disziplinaren Vorermittlungen der Wehrdisziplinaranwaltschaft des zuständigen Streitkräfteamtes, u. a. auch wegen angeblicher rechtsextremistischer Äußerungen.

Einer der betroffenen Offiziere ist der Sohn des damaligen Stellvertreters des Inspekteurs des Heeres. Der Amtschef des Streitkräfteamtes meldet mir im Oktober 2005 als dem Inspekteur der Streitkräftebasis, dass solche Ermittlungen angestellt werden und bezieht sich auf ein Papier, das ihm der Wehrdisziplinaranwalt (WDA SKA) in diesem Zusammenhang vorgelegt hat.
Ich bitte um Vorlage des Papiers, um mir ein eigenes Bild machen zu können. Außerdem ist die Frage zu klären, ob die Leitung des Ministeriums zu unterrichten sei.
Das Papier der Wehrdisziplinaranwaltschaft vom 17.10.2005, das offensichtlich truppendienstlichen Charakter hat, denn es ist für die Amtsführung bestimmt und soll nicht zu den Akten der Wehrdisziplinaranwaltschaft genommen werden, wird mir durch den Amtschef des Streitkräfteamtes selbst vorgelegt.

 

Ich habe dann den damaligen Stellvertreter des Inspekteurs des Heeres (Stv Insp H) am 21.10.2005 zu einem Gespräch zu mir gebeten, um ihn über Vorwürfe gegen seinen Sohn zu informieren und mit dem Ziel,

  • dass er wiederum mit seinem Sohn ein Gespräch führt und ihm den Ernst der Lage klar macht und somit ggf. positiv auf ihn einwirkt. Denn nach meinem Kenntnisstand hatte sich sein Sohn am 06.10.05 mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten hinsichtlich einer truppendienstlichen Maßnahme der Vorgesetzten an der UniBw Hamburg - Auseinanderlegen der "Streithähne" auf unterschiedliche Wohnebenen - gewandt. Mir schien das ein Indiz zu sein, dass er die Schwere der Vorwürfe und die Tragweite der Ermittlungen noch nicht einschätzen konnte und sich deswegen auf "Nebenkriegsschauplätze" einließ. Mir schien es ratsam, sich jetzt diesem Ermittlungsverfahren vorbehaltlos zu stellen, damit es so bald wie möglich zu einem Ende gebracht werden konnte. Diesem positiven Ziel sollte das Gespräch des Vaters mit dem Sohn dienen.
  • dass er weiß, dass in diesem Zusammenhang ein ´Besonderes Vorkommnis´von der Uni Bw gemeldet wurde,
  • dass er weiß, dass in diesem Zusammenhang auch erwogen wurde, eine Leitungsvorlage zu machen, bei der er natürlich auch namentlich als Vater eines der `Beschuldigten`genannt worden wäre.

 

Außerdem wollte ich mir ein Bild davon machen, was der damalige Stv Insp H bereits von seinem Sohn über die Sache wusste.

Durch das Gespräch ist mir klar geworden, dass der damalige Stv Insp H vier der Vorwürfe durch seinen Sohn bereits kannte und die Vorwürfe 5 und 6 (Nazi-Gruß) für ihn neu waren. Ich erfuhr außerdem, dass sein Sohn zu den Vorwürfen noch nicht angehört wurde und bekam durch das Gespräch auch eine bessere Vorstellung von der "Verschleppung" und in Teilen wohl auch unsachgemäßen Ermittlung des WDA SKA. Ursprünglich wollte ich es bei diesem Gespräch belassen.

 

Die Betroffenheit des damaligen Stv Insp H  während des Gespräches war offenkundig.

Er war entsetzt, dass Beschuldigungen, zu denen sein Sohn seit Monaten nicht angehört wurde, plötzlich dem Ministerium zur Kenntnis gebracht wurden, angereichert durch zwei neue Vorwürfe, die seinem Sohn wohl noch nicht eröffnet worden waren. Außerdem wurde uns während des Gespräches auch klar, dass die Vorwürfe gegen seinen Sohn  im Indikativ verfasst waren, ohne einleitenden, deutlichen Hinweis auf Verdachtsmomente. Dadurch erhärtete sich bei mir der Eindruck unsachgemäßer Vorermittlungen.

Ich habe dem damaligen Stv Insp H  deswegen und auf seine Bitte hin den Vermerk am 21.10.2005 zum persönlichen Gebrauch überlassen, um ihm eine Gesprächsführung mit seinem Sohn auf möglichst objektiver Grundlage mit der geschilderten positiven Zielsetzung zu ermöglichen.

 

Ich erhoffte mir außerdem von dem Gesprächsergebnis ein vollständigeres eigenes Bild der Sachverhalte. Die Rückmeldung durch den damaligen Stv Insp H  über das Gespräch mit seinem Sohn, die mich am 24.10. erreichte, hat tatsächlich zu diesem vollständigeren Bild beigetragen und mit dazu geführt, dass keine Leitungsvorlage gemacht wurde.

 

 

Ich habe in dieser Angelegenheit mit dem Generalinspekteur mehrfach telefoniert, denn er als Berater der Leitung muss über leitungsrelevante Dinge informiert sein.

Ich habe dem Generalinspekteur  telefonisch mitgeteilt, dass Ermittlungen mit rechtsradikalem Hintergrund gegen 3 Studenten angestellt werden, einer davon der Sohn des damaligen Stv Insp H, habe allgemein auf den Vermerk hingewiesen, die Frage Meldung Besonderes Vorkommnis bzw. Leitungsvorlage erörtert und angekündigt, dass ich mit dem damaligen Stv Insp H  ein Gespräch führen wolle.

 

Ich habe dem Generalinspekteur  am 21.10. von dem Gespräch mit dem damaligen Stv Insp H sowie seiner Betroffenheit und Kritik berichtet und ihn informiert, dass ich ihm den Vermerk überlassen wollte als möglichst objektive Grundlage für ein Gespräch mit seinem Sohn. Der Generalinspekteur hat das zur Kenntnis genommen und hatte keine Einwände.

 

In der Folge habe ich den Generalinspekteur davon in Kenntnis gesetzt, dass ich eine Leitungsvorlage nicht mehr für geboten hielt. Der Generalinspekteur hat diese Auffassung geteilt.

 

Ich habe also im Kern ein truppendienstliches Papier mit der Sachstandsdarstellung disziplinarer Vorermittlungen gegen drei Offizierstudenten des Heeres mit den entsprechenden Personalinformationen an den damaligen Stv Insp H, der jederzeit Zugang zu Personalinformationen von Heeresuniformträgern haben kann, weitergegeben und ihm so Kenntnis vom Ermittlungsstand gegen seinen Sohn ermöglicht.

 

Ich habe das Papier „zum persönlichen Gebrauch“ gekennzeichnet weitergegeben und dabei die weitere Verwendung durch den damaligen Stv Insp H falsch eingeschätzt.

 

Hätte ich die Informationen nicht weitergegeben, dann hätte ich aus meiner Sicht gegen meine Pflichten zur Kameradschaft und zur Fürsorge verstoßen und mich „schuldig“ gemacht.

 

Aus meinem Handeln wurde dann nach meiner Überzeugung durch interessierte Kreise des Bundesministeriums der Verteidigung eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung konstruiert. Man könnte sogar etwas pointierter formulieren, dass ein Staatsbürger quasi „kriminalisiert“ wurde, um personalpolitische Ziele zu erreichen. Und dann wurden Personalinformationen und Beschuldigungen an die Presse durchgestochen, so wie man es für die Gestaltung einer politischen Anklagebühne braucht.

 

Also schuldlos aber „schuldig geredet und geschrieben“.

 

( 16.03.2007 )

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