Zwischenbilanz
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Eine persönliche Zwischenbilanz

 

 

Es sind jetzt circa zweieinhalb Jahre vergangen, seit mich der noch unkundige Verteidigungsminister, getrieben durch seinen apparatschikhaft agierenden Staatssekretär, unter Mitwirkung des offenbar kameradschaftsunfähigen Generalinspekteurs und unterstützt durch intrigante Helfershelfer im Ministerium, nach Entscheidung des offensichtlich bewusst falsch informierten Bundespräsidenten, in den einstweiligen Ruhestand versetzt hat. („Ein Bild von einem BundespolitikerundMinister im Praktikum) Die mit dem „Fall Dieter/Ruwe“ befassten Politiker, Behörden und Gerichte haben ihre bemerkenswerten Fähigkeiten auch bei Verweigerungshaltungen, bürokratischem Abarbeiten, Verzögerungstaktiken, Hinhaltetechniken und durch fehlerhafte und unzureichende Entscheidungen unter Beweis gestellt. Daher mag jetzt ungefähr Halbzeit und damit der richtige Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz sein.

Seit zweieinhalb Jahren stelle ich öffentlich fest, dass der Bundesminister der Verteidigung mich ungerecht, unfair und unanständig behandelt hat. Der Minister ist offensichtlich meiner Meinung, denn er hat mir nie widersprochen. Er hat allerdings auch nichts unternommen, um diese ungerechte, unfaire und unanständige Verhaltensweise zu korrigieren.

Seit Februar 2006 weiß der Minister, dass ich den Generalinspekteur von meiner Absicht, Generalleutnant Ruwe über den Vermerk des Wehrdisziplinaranwaltes des Streitkräfteamtes, seinen Sohn betreffend, zu informieren, in Kenntnis gesetzt habe und der Generalinspekteur keine Einwände hatte. Das, was beim Minister einen vermeintlichen Vertrauensverlust mir gegenüber ausgelöst hat, beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis des Ministers zum Generalinspekteur nicht - im Gegenteil: Gemeinsam vollzogene Unanständigkeit verbindet offensichtlich.  („Akteneinsicht")

Auch die befassten Gerichte, das Verwaltungsgericht Köln, das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, wissen von der Beteiligung des Generalinspekteurs, ohne den Generalinspekteur jemals dazu gehört zu haben bzw. diesen Sachverhalt in eine gerechte Entscheidungsfindung einzubeziehen. Behörden und Gerichte scheuen für mich ganz offensichtlich die Berücksichtigung von Fakten und Tatsachen, die eine Entscheidung im Sinne des Bundes negativ beeinflussen können. Wie heißt es so schön: Juristen arbeiten immer für den, der sie bezahlt.

Der Minister und der Generalinspekteur sahen sich aufgrund ihrer unanständigen und unangemessenen Verhaltensweise unter starkem Rechtfertigungszwang. Da ist es nachvollziehbar, dass die Herren auf eine Unanständigkeit eine weitere folgen lassen und die vermeintliche Schwere der Dienstvergehen sowie die angebliche „strafrechtliche Relevanz“ meiner dienstlichen Handlungsweise verleumderisch wie eine Monstranz vor sich hertragen und auch noch „fürsorglich“ verbrämen, mit Aussagen wie: „man habe mich vor dem Kadi bewahren wollen“.

Da ich den „Kadi“ nicht zu fürchten habe, beantrage ich bereits im Februar 2006 ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen mich. Der Minister verweigert mir dieses sogenannte „Selbstreinigungsverfahren“, stellt aber dennoch ein ganzes Bündel von vermeintlichen Dienstvergehen im Rahmen des Abschlusses der disziplinaren Vorermittlungen fest. Deswegen habe ich das zuständige Bundesverwaltungsgericht angerufen. Das lässt sich dann eineinhalb Jahre Zeit und kommt dann ganz überraschend ohne öffentliche Verhandlung - die Herren Richter also quasi unter sich, ohne Zeugen und sachkundige militärische Beisitzer - zu einem dem Dienstherrn genehmen Urteil, allerdings nach dem Minimalprinzip. Aus dem ganzen Bündel vermeintlicher Dienstvergehen, das der Minister glaubte vorwerfen zu müssen, blieb gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2007 lediglich der Verstoß gegen § 14,1 SG übrig. Auch dies ist für mich nicht nachvollziehbar, aber irgendetwas musste da ja wohl noch übrig bleiben!  („Juristerei und gefühltes Recht“)

Das ist eine laut schallende juristische Ohrfeige für den Minister. Aber, juristische Ohrfeigen für den Verteidigungsminister wirken sich nicht aus. Denn die Medien und die Öffentlichkeit sind an diesem Thema nicht interessiert. Die Politiker der großen Koalition haben Angst, die eklatanten Schwächen eines ihrer Minister offenzulegen. Politiker der Opposition sind zu schwach, zu wenig schlagkräftig oder aus ideologischen Gründen an dem Fall nicht interessiert.

Demokratie lebt eben auch von einer starken Opposition und die haben wir leider zur Zeit nicht.

Aufgrund meiner Strafanzeige gegen unbekannt hat die Staatsanwaltschaft Bonn Ermittlungsverfahren gegen den Staatssekretär des BMVg, Dr. Wichert, General Schneiderhan und weitere unbekannte Bedienstete des BMVg sowie gegen den Informanten des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und auch gegen mich angestrengt.

Das Ermittlungsverfahren wegen der Weitergabe von Dienstgeheimnissen an „Der Spiegel“ wurde eingestellt, „weil die Nachforschungen nicht zur Ermittlung der Person des Informanten geführt haben.“ Die diesbezügliche Akteneinsicht offenbart, dass nur äußerst unzureichend ermittelt, geschweige denn nachgeforscht wurde.

Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Wichert und andere mögliche Straftäter des BMVg wurde wegen geringer Schuld (§ 153.1 StPO) eingestellt. In der Begründung heißt es: „Bezüglich der von Ihnen vorgetragenen Sachverhalte wären zur weiteren Sachaufklärung im Hinblick auf die Feststellung einer Tatbestandsmäßigkeit gemäß §§ 353b, 203 StGB zahl- und umfangreiche Ermittlungshandlungen erforderlich.“   Und weiter: „Dies würde Vernehmungen von sämtlichen in Betracht kommenden Personen des Bundesministeriums der Verteidigung als auch der Mitglieder des Deutschen Bundestages erforderlich machen.“   Und dann: „ Ebenfalls unter Berücksichtigung der klarstellenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.04.2007 erscheint es sachgerecht, auch ohne Durchführung der oben aufgeführten umfangreichen Ermittlungen das vorliegende Verfahren in diesem Verfahrensstadium gemäß § 153 StPO einzustellen, weil eine etwaige Schuld der Beschuldigten jedenfalls als gering anzusehen wäre.“

Erneut hat der Staatsanwalt nicht ermittelt und beruft sich auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2007, die sich mit den möglichen Straftaten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Mitgliedern der Leitung und von Bediensteten des BMVg in keiner Weise befasst. In diesem Zusammenhang habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und vollständige Akteneinsicht beantragt, um ggf. Verstöße des zuständigen Staatsanwaltes gegen die Pflichten zur sachgerechten Ermittlung aufdecken zu lassen. Die Medien und die Öffentlichkeit haben offenbar kein Interesse zu erfahren und zu diskutieren, dass ein beamteter Staatssekretär und andere Bedienstete des BMVg sich schuldig gemacht haben. Wie sagte doch der Minister, „je höher die Verantwortung, desto schwerer wiegt die Schuld.“

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen mich wurden inzwischen ebenfalls nach § 153StPO eingestellt. Das ist eine zweite laut schallende juristische Ohrfeige für den Verteidigungsminister, der glaubte, mich wegen der angeblichen „ganz erheblichen strafrechtlichen Relevanz“ meiner dienstlichen Maßnahme verleumden zu müssen und der, für jeden jetzt offensichtlich, die Bundeswehr und die Öffentlichkeit getäuscht hat. Auch diese Ohrfeige hat keine Auswirkungen. Politisch wird man ja wohl zu „Notlügen“ greifen können. („Staatsanwaltschaften, Vertreter der Anklage“)

Weil ich der Bundesrepublik Deutschland weiterhin als Soldat dienen will, habe ich gegen meine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand am 31.01.2006 Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben.

Daraufhin hat das BMVg am 01.02.2006 die sofortige Vollziehung meiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand angeordnet. Dagegen habe ich Beschwerde eingelegt. Am 02.06.2006 entscheidet das Verwaltungsgericht Köln nach lediglich kursorischer Prüfung in einem Eilverfahren, dass die Vollziehung der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Bestand hat. Meine diesbezügliche Beschwerde weist das Oberverwaltungsgericht Münster am 19.09.2006 zurück.

Am 21.12.2007 wird meine Klage wegen missbräuchlicher und rechtswidriger Anwendung des § 50 Soldatengesetz  vor dem Verwaltungsgericht Köln öffentlich verhandelt und mit Entscheidung vom 11.01.2008 abgewiesen. Dabei hat das Gericht trotz ergänzender Fakten und vertiefender Argumentation an der schwachen, unzureichenden und teilweise unzutreffenden Begründung des Eilverfahrens (02.06.2006) festgehalten. Danach habe der Bundespräsident bei der Anwendung des § 50 SG ein weites Ermessen und es käme lediglich darauf an, dass der Minister als Antragsteller einen Vertrauensverlust plausibel geltend mache. Dabei sei es im wesentlichen unerheblich, dass der Bundespräsident ggf. falsch und unwahr informiert worden sei. Entlarvend sind in diesem Zusammenhang zwei Aussagen des beisitzenden Richters P.: „ ... es reicht, wenn dem Minister Ihre Nase nicht passt.“  Da öffnen sich der Willkür Tür und Tor!

Richter P. sagte dann mahnend gegenüber GenLt a. D. Ruwe und im Nebensatz auch auf mich bezogen, wir müssten vorsichtig sein, denn mit unseren Äußerungen würden wir den Minister beschädigen. Hier scheint es nicht um ein gerechtes Urteil, sondern eher um Schadensbegrenzung für den Bundesverteidigungsminister zu gehen. An der Sache orientierte Unabhängigkeit muss man sich anders vorstellen.  („Vom Sinn und Unsinn des § 50 Soldatengesetz“)

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist fehlerhaft,  deswegen hat mein Prozessbevollmächtigter am 05.02.2008 den Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt. Das Gericht lässt sich nun wieder Zeit, vielleicht bis in die Nähe meines regulären Zurruhesetzungstermins. Aber solche Verzögerungstaktiken im Sinne des Dienstherrn kenne ich ja schon zur Genüge.

Am 23.06.2006 habe ich wegen Dienstpflichtverletzungen des Bundesministers der Verteidigung und des Generalinspekteurs der Bundeswehr sowie wegen Verstößen gegen Grundsätze der Inneren Führung eine Eingabe beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemacht.

Der Wehrbeauftragte sieht sich mit Verweis auf laufende Verfahren nicht in der Lage, die Eingabe zu bearbeiten und will offensichtlich seiner Pflicht zur parlamentarischen Kontrolle nicht nachkommen.  („Ein Vertrauensmann fürs Militär“)

Ebenfalls am 23.06.2006 habe ich mich wegen der Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte durch zumindest einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Mitglied des Verteidigungsausschusses an die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses gewandt und um Unterstützung gebeten.

Die Vorsitzende lehnt die Bearbeitung der Eingabe mit Hinweis auf laufende Verfahren ab, obwohl sie sicher weiß, dass die Beeinträchtigung meiner Rechte z. B. durch MdB A. in keinem Verfahren behandelt wird.

Mit den Verweigerungshaltungen des Wehrbeauftragten und der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses befasse ich den Bundestagspräsidenten. Der wimmelt mit Hilfe des Petitionsausschusses meine Eingabe bürokratisch und qualitativ äußerst dürftig ab.

Ich bin sehr gespannt, in welcher Qualität und mit welchem Ergebnis die Eingaben bearbeitet werden, wenn sich die Damen und Herren nicht mehr hinter „laufenden Verfahren“ verstecken können. („Ärger mit dem Bundestag“)

Am 28.08.2007 habe ich dem Herrn Bundespräsidenten den Sachverhalt, wie er sich heute darstellt, aufgezeigt und ihn gebeten, meine Bemühungen um Rehabilitierung und Reaktivierung zu unterstützen.

Am 27.09.2007 bittet mich das Bundespräsidialamt um Verständnis dafür, „dass sich der Herr Bundespräsident aus Gründen der Neutralität seines Amtes nicht zu einem schwebenden Verfahren äußert“.

Hier hat das Bundespräsidialamt offensichtlich einiges falsch verstanden. Denn der Bundespräsident hat ja auf Antrag des Bundesministers der Verteidigung meine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand am 26.01.2006 verfügt. Der Rechtsstreit wird deswegen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, geführt. Der Bundespräsident ist dabei also keineswegs neutral und er hat es durchaus in der Hand, seine Entscheidung, die er auf der Grundlage eines fehlerhaften Antrages des Verteidigungsministers getroffen hat, zu korrigieren und so einen langwierigen Rechtsstreit zu beenden. Schade, dass er sich zu einem solch mutigen Schritt nicht entschließen konnte. Auch hier steht also eine Stellungnahme bis zum Abschluss des noch laufenden Verfahrens aus. („Der erste Mann im Staate“)

Zweieinhalb Jahre Erfahrungen mit Behörden, Gerichten und Politikern sind für mich sehr ernüchternd und nähren leider – ganz entgegen meiner Einstellung zu Demokratie und Staat - in starkem Maße Politiker- und Beamtenverdrossenheit. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit von Gerichten und in die sachorientierte Amtsführung von Staatsanwaltschaften ist deutlich erschüttert. Und der Kampf gegen Teile des „Systems BMVg“ ist ermüdend wie ein Infanteriegefecht, bergauf und ohne Artillerieunterstützung.

Auch wenn es keine Freude macht, diese Sache durchzufechten, und ich mir negative Erfahrungen gerne erspart hätte, ist es aus meiner Sicht wichtig, diese Auseinandersetzung in allen Aspekten bis zum Ende zu führen, um meinen Beitrag dazu zu leisten, dass sich ungerechtes, unfaires und unanständiges Verhalten seitens der Leitung des Verteidigungsministeriums gegenüber Soldaten möglichst nicht wiederholt.

Die Tatsache, dass meine Website von März 2007 bis August 2008 36.400 Besucher hatte, zeigt lebhaftes Interesse am „Fall Dieter/Ruwe“. Und der sehr zahlreiche positive Zuspruch stärkt das Durchhaltevermögen. (Einzelheiten in „Chronologie“)

 

(13. August 2008)

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